Häufig gestellte Fragen – FAQs
 

  1. Frage: »Ich suche ein Wappen für die Familie Huber. Wo kann ich das Wappen der Familie Huber finden?«

    Antwort: »Grundsätzlich gilt, dass nicht jedem Familiennamen generell ein Wappen zugeordnet werden kann. Darüber hinaus bedeutet Namensgleichheit nicht automatisch Wappengleichheit! Nicht miteinander verwandte Familie namens Huber führen unterschiedliche Wappen, da es in der Wappenkunde nicht auf den Familiennamen, sondern die verwandtschaftliche Beziehung ankommt.

    Damit ein vorhandenes Familienwappen geführt werden kann, muss zunächst die direkte Abstammung zu dieser Familie, in der Regel in ununterbrochener männlicher Linie, nachgewiesen werden. Dies setzt seriöse genealogische Forschungen voraus.

    Die Suche nach einem eventuell existierenden Familienwappen ist jedoch oft zeit- und kostenaufwendig, außerdem nicht unbedingt erfolgreich. Als Alternative bietet sich die Stiftung (eigenständige Annahme) eines neuen Familienwappens mit anschließender Registrierung an. Kompetente Ansprechpartner dazu können Sie auf unserer Internetseite den Adressen von Heraldikern entnehmen.«


Ruhstorfer

 

  1. Frage: »Ich suche einen seriösen Heraldiker, der mir ein Familienwappen erstellt. Vielleicht können Sie mir hier jemanden nennen oder eine Empfehlung aussprechen?«

Antwort: »Erfahrene und seriöse Heraldiker können Sie in den Adressen von Heraldikern des >Wappen-Löwen< finden, die Ihnen bei der Stiftung eines Familienwappens gerne behilflich sein werden. Diese beantworten auch die Frage nach den entstehenden Kosten.«


Resch

 

  1. Frage: »Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ein Wappen anfertigen lassen möchte?«

Antwort: »Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z. B. der Art der Ausfertigung (Computer-Farbausdruck oder Handmalerei, Tuschefarben oder Metallfarben mit echtem Blattgold, Karton oder Pergament oder Elefantenhaut, DIN A4 oder größer, zusätzliche schwarz-weiße Schraffurenzeichnung, Glasmalerei), Publikation in unserer Wappenrolle (in Farbe oder in Schwarz-Weiß), ein oder mehrere Vorentwürfe mit kostenloser Änderungsmöglichkeit usf.

Daher sollten Sie sich von einem guten Heraldiker (siehe Antwort zur Frage 2) beraten lassen und die Kostenfrage direkt mit diesem klären.«


Zirnberger

 

  1. Frage: »Kann die bei einer Wappenstiftung (Neuannahme) festgelegte und bereits veröffentlichte Führungsberechtigung später geändert werden?«

Antwort: »Da eine allgemein verbindliche Regel nicht existiert, hat die Mitgliederversammlung am 11. Oktober 2008 für die Wappenrolle des >Wappen-Löwen< beschlossen:

Der Kreis der Führungsberechtigten kann durch den Wappenstifter (bei mehreren: nur durch alle gemeinsam) zeitlebens zwar erweitert, nicht jedoch verkleinert werden. Nach dem Tod des Wappenstifters >gerinnt< die festgelegte Führungsberechtigung, wird unabänderlich. Bei Eheleuten wird die Führungsberechtigung nach dem Tod eines Ehepartners ebenfalls unabänderlich. Grundsätzlich sollte die Wahl des Kreises der führungsberechtigten Personen wohl überlegt und mit Bedacht erfolgen.«


Vilser

 

  Wappen ortsadeliger Familien,
Chorgewölbe der Ägidienkirche in Obergrasensee,
Lkr. Rottal-Inn

© Dieter Linder

  1. Frage: »Was ist die >Europäische Wappensammlung<?«

Antwort: »[Die] Europäische Wappensammlung [ist ein] imaginäres Wappenbuch, das von heraldischen Schwindelunternehmen als Quelle der von ihnen an gutgläubige Kunden verkauften Wappen angegeben wurde. […] Als Quelle wurde immer die in Wirklichkeit nicht existierende Europäische Wappensammlung, Band x, Seite y, angegeben. Verwendet wurde jedoch in den meisten Fällen das alte Siebmachersche Wappenbuch. So konnte es passieren, dass das Wappen eines adligen Geschlechtes, dessen Name zufällig mit dem des Bestellers gleich oder ähnlich war, noch einmal >verliehen< wurde. Viele der Nachkommen dieser eitlen Vorfahren hielten dann in gutem Glauben diese Produkte für ihr uraltes Familienwappen […] Alle diese Unternehmen setzten sich über den Grundsatz hinweg, dass niemand berechtigt ist, ein Familienwappen zu führen, das schon einmal eine andere Person oder Familie inne hatte.«

(Zitat aus Oswald, Gerd: Lexikon der Heraldik, Mannheim/Wien/Zürich 1984, S. 122)

 

 

Stand: 24. Juni 2011