Unsere Prüfungskriterien in Kürze
Wappenrecht
- Ausschließlichkeitsgrundsatz
- Weder bewusste noch unbewusste Vermittlung falscher Tatsachen
(Adelskrone etc.)
- Verwendung geschützter Symbole nur mit Zustimmung der
Führungsberechtigten (Kommunalsymbole etc.)
- Auf dem Namensrecht basierende Führungsberechtigung, Kreis der
führungsberechtigten Personen beschränken
Wappenkunde
- Korrekter Aufbau aus den traditionellen Bestandteilen (Schild
und Oberwappen, jedoch keine Prunkstücke)
- Beschränkung auf die erlaubten Tinkturen, Wechsel von Metall und
Farbe)
- Erkennbarkeit auch bei starker Verkleinerung des Wappens, keine
Figurenüberladung
- Wappengerechte Figurenwahl (keine Buchstaben, Ziffern, Runen,
ideologische oder nicht heraldisierbare Motive)
- Nachvollziehbare Symbolbegründung (ausreichender Bezug auf
Familie, nicht ausschließlich auf Weltanschauung oder Einzelperson
bezogen)
- Blasonierbarkeit gewährleisten
- Beschränkung auf das Wesentliche, auch in der Anzahl der
Tinkturen (keine Detailverliebtheit)
Wappenkunst
- Heraldische Stilisierung der Symbole (natürliche Darstellungen
vermeiden)
- Zeichnerischer Stil nicht aus der Verfallszeit
- Stilreinheit (kein Anachronismus bezüglich der
Wappenbestandteile und Symbole)
- Proportionen der Wappenteile einhalten
- Schildfiguren feldfüllend und flächig dargestellt
- Übereinstimmung der Ausrichtung der Helmzier mit dem Helm
Stand: 30. Juni 2013