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NEU Nur für Mitglieder
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WappeneintragDie Annahme, Führung oder Abänderung eines Wappens ist in den meisten europäischen Ländern ein einseitiger Rechtsakt. Der Schutz eines Wappens ist international unterschiedlich geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland wird er analog zum Namensrecht §12 BGB interpretiert.
Um den Rechtsanspruch auf den Schutz zu begründen, empfiehlt sich die Veröffentlichung des Wappens in einer für jedermann hinreichend zugänglichen Wappenrolle, in der all jene Einsicht nehmen können, die sich über geführte Wappen informieren wollen gemäß der Maxime: Das Recht am Besitz einer Sache oder einer Idee kann nur dann geltend gemacht werden, wenn diese in angemessenem Maß einer interessierten Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.
Abbildung eines Wappenbriefs (Originalgrösse 2 x DIN A4), eingebundene Urkunde
Abbildung eines Wappenbriefs (Originalgrösse 2 x DIN A4), Einbanddeckel vorne und hinten
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© 2002-10 »Der Wappen-Löwe« Heraldische Gesellschaft e.V. |
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