Der Wappen-Löwe -- Heraldische Gesellschaft e.V.

Verein

Wappeneintrag
 NEU
Publikationen

Heraldische Infos

Kontakt

 Nur für Mitglieder

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

 

Wappeneintrag

Die Annahme, Führung oder Abänderung eines Wappens ist in den meisten europäischen Ländern ein einseitiger Rechtsakt. Der Schutz eines Wappens ist international unterschiedlich geregelt. In der Bundesrepublik Deutschland wird er analog zum Namensrecht §12 BGB interpretiert.

Um den Rechtsanspruch auf den Schutz zu begründen, empfiehlt sich die Veröffentlichung des Wappens in einer für jedermann hinreichend zugänglichen Wappenrolle, in der all jene Einsicht nehmen können, die sich über geführte Wappen informieren wollen gemäß der Maxime: Das Recht am Besitz einer Sache oder einer Idee kann nur dann geltend gemacht werden, wenn diese in angemessenem Maß einer interessierten Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.
 

Abbildung eines Wappenbriefs (Originalgrösse 2 x DIN A4), eingebundene Urkunde


 

Abbildung eines Wappenbriefs (Originalgrösse 2 x DIN A4), Einbanddeckel vorne und hinten

 

 

 

 

 

 

 

Muster einer Veröffentlichung in der Wappenrolle

(farbiger eintrag)

 

Muster einer Veröffentlichung in der Wappenrolle

(schwarz-weisser Eintrag mit heraldischen Schraffuren)

 

Stand: 16. Mai 2010

© 2002-10 »Der Wappen-Löwe«
Heraldische Gesellschaft e.V.