Es sollte bei allen Unterscheidungsmerkmalen der Wappen die allzu große Zersplitterung des Wappenwesens vermieden werden. Dem kann entgegengewirkt werden, daß ein Familienzweig anderen Zweigen die kein Wappen besitzen die Führung seines Wappens gestattet. Dies ist auch bei Neuschöpfungen möglich, wenn der Wappenstifter das neue Wappen so gestalten läßt, daß es auch für andere Familienzweige verwendbar wird, ggf. aber auch einem Grundgedanken entspricht, der durch Beizeichen oder Brisuren und Weglassungen oder Farbänderungen jedem Familienzweig die Führung differenziert ermöglicht.
Nach ausführlicher Erörterung der nachstehenden Punkte legte die
Versammlung folgende Ergänzungen zu den Richtlinien fest.
Prunkstücke in »bürgerlichen mitteleuropäischen« Wappen – ja oder nein?
Schildhalter, Postament, Wappenzelt/-mantel, Rangkronen, Orden, geöffnete oder geschlossene Visierhelme: Vorgenannte Wappenbestandteile sollen begründete Ausnahmen bleiben.
Historisch gesehen weisen Schildhalter zwar nicht »automatisch« auf den Rang einer Person oder Familie hin, sind bei »bürgerlichen« Wappen jedoch allgemein unüblich.
- Die Helmform soll auf Stech- oder Bügelhelm beschränkt bleiben.
Stand: 2. Oktober 2013